
Formaler Rahmen
Ausgangspunkt aller Überlegungen zu einem schulischen Medienbildungskonzept ist der Bildungsauftrag von Schule. Dieser ist im §2 des Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) definiert.
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Unsere sich unter dem Einfluss der Digitalisierung wandelnde Gesellschaft bringt neue Herausforderungen an die heranwachsende Generation mit sich. Der Erwerb von Medienkompetenz ist eine zentrale Aufgabe, zu welcher das Ausbildungssystem Schule einen maßgeblichen Beitrag leisten muss. Um den Erwartungen und Ansprüchen gerecht werden zu können, sollten diese auf möglichst viele Fächer und Jahrgänge verteilt werden. Die einzelnen Lehrkräfte einer Schule erfahren so eine Entlastung und gewinnen Sicherheit bei der Gestaltung von Lernprozessen mit und über Medien. Neben den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen für ein fächerübergreifendes schulisches Medienbildungskonzept wird ein solches auch im Orientierungsrahmen Schulqualität [1] als ein Qualitätsmerkmal identifiziert.
Medienbildungskonzepte verbinden pädagogische, technische und organisatorische Aspekte. Sie integrieren Medienbildung in den Unterricht und bilden die Kooperationsbasis für Kollegium, Schulleitung und Schulträger. Medienbildungskonzepte formulieren Erwartungen an Investitionsentscheidungen und bieten Planungssicherheit für Schulen. Kommunale Medienentwicklungsplanung knüpft an die Medienbildungskonzepte der Schulen an. Schulintern zielt der Prozess der Medienkonzeptentwicklung auf die Verbesserung des Unterrichts. Schulische Medienbildungskonzepte stehen daher in engem Zusammenhang mit Schuleigenen Arbeitsplänen und Fachcurricula.
Der Prozess der Erstellung und Umsetzung von Medienbildungskonzepten an allgemeinbildenden Schulen und der Prozess der kommunalen Medienentwicklungsplanung auf der Basis dieses Orientierungsrahmens wird durch das Netzwerk Medienberatung in Niedersachsen begleitet und unterstützt. Medienpädagogische Beraterinnen und Berater in ganz Niedersachsen beraten vor Ort in den Schulen und begleiten bei Bedarf den Prozess der Medienkonzeptentwicklung.
[1] Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen, Hannover, August 2014, S. 6/8/14.
Ausgangspunkt aller Überlegungen zu einem schulischen Medienbildungskonzept ist der Bildungsauftrag von Schule. Dieser ist im §2 des Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) definiert.
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